Dr. Martin P. Schmidt
Version für Mandanten in Deutschland
Design- und Urheberrecht

Nationale Design-Anmeldungen mit Wirkung in Frankreich oder Deutschland können national angemeldet werden, oder als Gemeinschaftsgeschmacksmuster, für die gesamte europäische Gemeinschaft gelten. Die Schutzdauer ist in beiden Fällen auf 25 Jahre begrenzt.

Nationale Design-Anmeldungen sind nur in speziellen Fällen sinnvoll, weil das Gemeinschaftsgeschmacksmuster in vielen Fällen nur unwesentlich teurer ist.

 

Das französische Urheberrecht ist komplex und schützt den Urheber sehr stark. Nutzungsverträge nach französischem Recht müssen demnach sehr sorgfältig ausgearbeitet werden, um Überraschungen zu vermeiden. Insbesondere muss jede Nutzungsform einzeln aufgeführt werden.

Nach französischem Recht sind alle Designe auch durch Urheberrechte geschützt : die beiden Schutzformen überlagern sich. Aus diesem Grunde sollte man nicht davon ausgehen, dass abgelaufene Design-Anmeldungen frei verfügbar sind.

 

Nach deutscher Rechtsprechung konnten industrielle Designe nur in seltenen Ausnahmenfällen durch Urheberrechte geschützt werden. Diese Rechtsprechung zeigt in den letzten Jahren eine Entwicklung in Richtung einer breiteren Anwendung des Urheberrechtes. Es ist zur Zeit nicht absehbar, wohin diese Entwicklung in Deutschland führen wird.

In Frankreich aber gibt es seit Jahrhunderten einen echten Doppelschutz. Dadurch entsteht allerdings auch eine gewisse Rechtsunsicherheit, weil eine Recherche nach Urheberrechten nicht möglich ist. Dies führt zu zahlreichen Verletzungsprozessen.

 

Patentanwalt Dr. Schmidt berät Sie in diesen Fragen gerne individuell.

 

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