Dr. Martin P. Schmidt
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Aussergerichtliche Streitbeilegung

Aussergerichtliche Streitbeilegung ist allen Fällen diskreter, in den meisten Fällen schneller, und in vielen Fällen einfacher und billiger als gerichtliche Verfahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rechtsstreit mehrere Länder gleichzeitig berührt.

In vielen Fällen kann ein Streit durch einfache Verhandlungen mit der Gegenseite beigelegt werden. Im allgemeinen wird dabei ein Vertragsdokument erarbeitet und unterzeichnet, das die Rechte und Pflichten aller Parteien aufzählt.

Wenn Verhandlungen nicht zustande kommen oder scheitern, können die Parteien einen Schlichter (Mediator) benennen oder benennen lassen. Der Schlichter ist eine unabhängige, für diese Aufgabe speziell geschulte Person, die als Mittelsmann die Verhandlungen zwischen den Parteien leitet und sie zu einem Ausgleich hinführt. Der Schlichter wird von den Parteien bezahlt. Wenn die Schlichtung zu einem Kompromiss führt, wird dann ein Vertragsdokument erarbeitet und unterzeichnet. Zahlreiche unabhängige Institutionen bieten Schlichtungsregeln und Listen von erfahrenen Schlichtern an ; wir empfehlen hier insbesondere die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Schiedsverfahren sind private Gerichtsverfahren : die Parteien benennen einen oder drei unabhängige Schiedsrichter, die den Fall nach vereinbarten Regeln entscheiden. Diese Entscheidung (Schiedsspruch) ist bindend und kann normalerweise nicht angefochten werden. Alle Kosten werden von den Parteien getragen. Die Entscheidung, sich auf ein Schiedsverfahren einzulassen, ist demnach eine gravierende unternehmerische Entscheidung, der eine gründliche Überlegung vorausgehen sollte.

Schiedsverfahren haben Vorteile und Nachteile. Sie sind nicht-öffentlich und somit diskret. Sie sind auch schneller als gerichtliche Verfahren, weil der Instanzenweg abgekürzt wird, oft aber auch schon im Vergleich zu einem erstinstanzlichen Urteil. Die Parteien können die Verfahrenssprache, das anwendbare Recht und die Verfahrensregeln frei vereinbaren, und die Schiedsrichter so ausgewählen, dass sie mit relevanten technischen oder wirtschaftlichen Gebieten vertraut sind (z.B. Textilhandel, Mobiltelephonsysteme, Milchtechnologie) oder bestimmte Fremdsprachen beherrschen. Streitfälle, die mehrere Länder berühren, können in einem einzigen Verfahren behandelt werden. Ein oft entscheidender Vorteil des Schiedsverfahrens gegenüber Gerichtsverfahren ist die einfache Vollstreckbarkeit des Schiedsspruches in aussereuropäischen Staaten, die durch ein internationales Abkommen (Konvention von Washington) sichergestellt ist.

Der Kosten eines Schiedsverfahrens hängt vom Streitwert und der Anzahl der Schiedsrichter ab. Im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahren sind Schiedsverfahren in den meisten europäischen Staaten oft teurer ; Kostenvorteile können sich bei Streitfällen ergeben, die mehrere Staaten berühren.

Eine Berufung gegen den Schiedsspruch ist im allgemeinen nicht vorgesehen. Eine gerichtliche Überprüfung des Schiedsspruches ist normalerweise nur bei seiner Vollstreckung möglich, wenn Grundrechte des Unterlegenen gravierend verletzt wurden (z.B. sein Recht auf rechtliches Gehör).

Zahlreiche unabhängige Institutionen (darunter nationale, bi-nationale und internationale), z.B. Industrie- und Handelskammern, bieten Regelwerke für Schiedsverfahren und Listen mit erfahrenen Schiedsrichtern an ; wir empfehlen hier insbesondere die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

 

Patentanwalt Dr. Schmidt ist Schiedsrichter bei der deutsch-französischen Handelskammer in Paris und figuriert auf der Liste der Schlichter und Schiedsrichter der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

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