Dr. Martin P. Schmidt
Version für Mandanten in Deutschland
Patentrecherchen

Zwar wird nach dem Einreichen der Patentanmeldung vom jeweiligen (z.B. französischen, deutschen oder europäischen) Patentamt ein Recherchenbericht über den Stand der Technik erstellt, der es dem Anmelder erlaubt, die Patentanmeldung (Erstanmeldung) vor Ablauf des Prioritätsjahres durch eine Nachanmeldung zu konsolidieren, um ein rechtsbeständiges Patent zu erhalten, oder in hoffnungslosen Fällen die Anmeldung aufzugeben oder zurückzuziehen.

Die Erfahrung zeigt aber, dass es sinnvoll ist, vor der Erstellung der Erstanmeldung eine Patentrecherche durchzuführen, um die Schutzfähigkeit der Erfindung zu beurteilen. Dadurch werden unnötige Kosten für die Erstellung einer offensichtlich nicht patentfähigen Anmeldung vermieden. Darüber hinaus erlaubt auch die genaue Kenntnis des Standes der Technik dem Patentanwalt, eine rechtlich solidere Patentanmeldung zu erstellen.

Daneben können Patentrecherchen auch anderen Zielen dienen :

(a) Beurteilung der Rechtsbeständigkeit eines Patentes, insbesondere zur Vorbereitung eines Einspruches oder Nichtigkeitsverfahrens;

(b) Ermittlung von Schutzrechten, die durch ein bestimmtes Produkt oder Verfahren möglicherweise verletzt werden;

(c) Ermittlung des freien Standes der Technik;

(d) Ermittlung von Schutzrechten eines bestimmten Anmelders oder Erfinders;

(e) Suche nach technischen Informationen zu einem bestimmten Thema;

(f) Konkurrenzanalysen, Technologieprofile. 

Diese Recherchen können zwar zum Teil in Datenbanken durchgeführt werden, die im Internet frei zugänglich sind. Die Erfahrung zeigt aber, dass zuverlässige Sachrecherchen nur von speziell ausgebildeten Patentrechercheuren durchgeführt werden können, die dazu professionnelle Datenbanksysteme verwenden. Ferner sind Laien im allgemeinen nicht in der Lage, die so gewonnenen Erkenntnisse über den Stand der Technik rechtlich korrekt zu interpretieren.

Mitarbeiter der Kanzlei IXAS Conseil, mit der Patentanwalt Dr. Schmidt kooperiert, verfügen über eine spezielle Ausbildung und jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Patentrecherchen.

Die Kosten für eine Sachrecherche mit rechtlicher Beurteilung der Patentfähigkeit einer Erfindung hängen von der Komplexität und der Breite des recherchierten Gebietes ab und liegen typischerweise zwischen 1 200 und 2 400 € (+ Mehrwertsteuer).

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