Dr. Martin P. Schmidt
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Markenanmeldungen in Frankreich

Marken mit Wirkung in Frankreich können als Gemeinschaftsmarken, als internationale Marken oder als nationale Marken angemeldet werden.

Für Markenrecherchen und Markenanmeldungen in Frankreich arbeitet Patentanwalt Dr. Schmidt mit der Kanzlei IXAS Conseil zusammen.

 

Eine vorherige Markenrecherche ist sehr zu empfehlen. Sie beinhaltet allle Marken mit Wirkung in Frankreich : nationale Marken, internationale Marken mit Wirkung in Frankreich, Gemeinschaftsmarken. Die Recherche kann in den betreffenden Waren- und Dienstleistungsklassen identische Zeichen, bevorzugt aber ähnliche Zeichen zum Gegenstand haben.

 

Die Kosten für eine Markenrecherche über identische Wortzeichen belaufen sich bei IXAS Conseil auf 250 € für drei Klassen, plus 50 € für jede weitere Klasse. Die Kosten für eine Markenrecherche über ähnliche Wortzeichen belaufen sich auf 500 € für die erste Klasse, plus 200 € für jede weitere Klasse. Diese Preise umfassen die rechtliche Beurteilung. Normalerweise liefern wir unseren Bericht innerhalb von 8 Werktagen. Für eilige Anfragen (48 Stunden) gilt ein Zuschlag von 50%. Die Kosten für Recherchen über graphische Marken und dreidimensionale Marken erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Eine Recherche im Handelsregister kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, sie kostet 250 € für eine Aktivitätsgruppe.

 

Für eine nationale Markenanmeldung (mit oder ohne Logo, schwarz-weiss oder farbig) in Frankreich in einer Klasse berechnet die Kanzlei IXAS Conseil 290 € Honorar (+ 190 € Amtsgebühr), für jede weitere Klassen kommen 60 € Honorar (+ 40 € Amtsgebühr) hinzu. Eventuelle Übersetzungskosten kommen hinzu. Diese Kosten beinhalten die Mitteilung über die Veröffentlichung und die Übersendung des Markenzertifikates, aber nicht die Behandlung eventueller Beanstandungen des Markenamtes oder ein eventuelles Widerspruchsverfahren.

 

Eine beim französischen Amt für gewerblichen Rechtsschutz (INPI) eingegangene Markenanmeldung wird nach einer Formalprüfung innerhalb von sechs Wochen im Markenamtsblatt veröffentlicht.

 

Widerspruch gegen eine französische Markenanmeldung kann innerhalb von 2 Monaten nach Veröffentlichung der Markenanmeldung im Amtsblatt vom Inhaber einer älteren Marke erhoben werden. Dazu muss beim INPI eine Begründung des Widerspruches eingereicht und die Widerspruchsgebühr (derzeit 400 €) bezahlt werden. Das schriftliche Widerspruchsverfahren vor dem Amt ist zügig, eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Beschwerde gegen die Entscheidung kann nur vor Gericht (Cour d’Appel de Paris) eingelegt werden.

 

Für ein Widerspruchsverfahren hängt unser Anwaltshonorar von der Komplexität des Falles ab und beträgt mindestens 350 € bei identischen Marken, mindestens 550 € bei teil-identischen Marken (identisches Zeichen oder identische Waren), mindestens 750 € bei nicht-identischen Marken.

 

Die Widerspruchsverfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) der Europäischen Union und dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erläutert Ihnen Patentanwalt Dr. Schmidt auf Anfrage gerne schriftlich.

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