Dr. Martin P. Schmidt
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Patentanmeldungen in Frankreich

Frankreich ist seit 1979 Mitglied der europäischen Patentorganisation (EPO). Die Übersetzung europäischer Patente ins Französische (mit Ausnahme der Patentansprüche) ist seit dem Inkraftreten des Londoner Abkommens nicht mehr erforderlich. Jahresgebühren müssen bezahlt werden. Die Bestellung eines französischen Patentanwaltes als Korrespondenzanschrift für das französische Patentamt INPI ist sehr zu empfehlen.

Frankreich ist seit 1978 Mitglied des PCT (Patent Cooperation Treaty). Patente mit Wirkung in Frankreich können aber über den PCT nur als europäische Patente angemeldet werden, nicht als nationale Patente.

Nationale Patentanmeldungen werden beim französischen Patentamt (INPI) eingereicht. Die Einreichungsgebühr beträgt 26 €. Anmeldungen können in fremder Sprache eingereicht werden, eine französische Übersetzung muss aber nachgereicht werden. Der Recherchenantrag muss bei der Einreichung der Anmeldung gestellt werden. Die Recherchengenbühr beträgt 520 €. Wenn eine ausländische Priorität beansprucht wird, muss der Anmelder im Laufe des Prüfungsverfahrens eine Kopie der ausländischen Recherchenberichte einreichen.

Seit der Patentrechtsreform von 2020 beschränkt sich die Prüfung der Patentierbarkeit der Anmeldung durch das französische Patentamt INPI nicht mehr auf das Kriterium der Neuheit : Anmeldungen, die seit dem 23. Mai 2020 eingereicht wurden, können vom Patentamt auch wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit (Erfindungshöhe) zurückgewiesen werden. Gegen diese Entscheidungen steht der Rechtsweg vor dem zuständigen Berufungsgericht in Paris offen.

Aus diesem Grunde steht ein Teil der bisher erteilten französischen Patente möglicherweise rechtlich auf schwachen Füssen. Dies öffnete früher interessante strategische Optionen für den Patentanmelder, der mit massiven Patentanmeldungen in Frankreich möglicherweise kleinere Wettbewerber beeindrucken kann. Und wer eine Abmahnung erhält, die sich nur auf ein französisches (nationales) Patent stützt, sollte immer die Rechtsbeständigkeit dieses Patentes untersuchen lassen, bevor er nachgibt.

 

Einspruchsverfahren gegen erteilte französische Patente :

Für Patente, die seit dem 1. April 2020 erteilt wurden, steht jetzt ein Einspruchsverfahren zur Verfügung. Der Einspruch muss innerhalb von 9 Monaten ab der Veröffentlichung der Patenterteilung schriftlich beim INPI eingelegt werden. Eine mündliche Verhandlung kann beantragt werden. Gegen die Entscheidung des Patentamtes steht der Rechtsweg offen. 

 

Gebührenermässigung für mittelständische Betriebe (unter 1 000 Mitarbeiter) : Das französische Patentamt gewährt eine Gebührenermässigung von 50% auf die Einreichungs-, Recherchen- und Druckgebühr, sowie auf die Jahresgebühren bis zum 5. Jahr. Dazu muss vom Antragsteller eine entsprechende Erklärung eingereicht werden, für die wir Ihnen ein zweisprachiges Formular zuschicken können.

Gebrauchsmuster (Dauer : 10 Jahre) können ebenfalls angemeldet werden. Ein Recherchenantrag braucht nicht gestellt zu werden, solange der Inhaber nicht seine Rechte in einem Verletzungsverfahren geltend machen will. Ansonsten sind die anfallenden Gebühren dieselben wie für Patente ; wegen dieser nur geringen Kostenersparnis wird in den meisten Fällen eher ein Patent als ein Gebrauchsmuster angemeldet.

 

Als französischer Conseil en propriété industrielle hat Patentanwalt Dr. Schmidt hunderte von französischen Patentanmeldungen geschrieben und ist mit den Verfahren vor dem französischen Patent- und Markenamt INPI bestens vertraut.

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